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   BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04   

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https://dejure.org/2005,1552
BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1552)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1552)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 (https://dejure.org/2005,1552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtanzeige der Massenentlassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Notwendigkeit der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (Dreiwochenfrist) ; Beeinflussung der ...

  • Judicialis

    KSchG 1969 § 4; ; KSchG 1969 § 17; ; KSchG 1969 § 18; ; InsO a.F. § 113 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung durch Insolvenzverwalter und unterbliebene Massenentlassungsanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Massenentlassung: Unterbliebene Anzeige bei Kündigung durch Insolvenzverwalter ? Entlassung darf nicht vollzogen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1931
  • NZA 2005, 1109
  • DB 2005, 2141
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Jedenfalls in dem Fall, in dem, wie hier, zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung zur Massenentlassung eingeholt wurde, führen der Lösungsansatz des Europäischen Gerichtshofs - Anzeige der Massenentlassung vor Ausspruch der Kündigungen - (27. Januar 2005 - C-188/03 -[Junk/Kühnel] EzA KSchG § 17 Nr. 13) und der des Bundesarbeitsgerichts - Anzeige der Massenentlassung auch nach Ausspruch der Kündigung, während die Kündigungsfristen schon laufen, und Bestand des Arbeitsverhältnisses ggf. über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis nach den nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG maßgebenden Zeitpunkten - zum gleichen Ergebnis, nämlich dazu, dass das Arbeitsverhältnis zum in der Kündigung vorgesehenen Termin nicht aufgelöst wurde.

    Auf die im Zusammenhang mit der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - aaO) auftretenden Fragen kommt es hier nicht an (vgl. insoweit auch BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 - NZA 2005, 766).

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    a) Gegenstand einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete, mit dieser Klage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin (sogenannter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. BAG 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 48, zu B II 2 b (1) der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - BAGE 85, 262, 266, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    a) Gegenstand einer Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete, mit dieser Klage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin (sogenannter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. BAG 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 28 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 48, zu B II 2 b (1) der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - BAGE 85, 262, 266, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Voraussetzung für die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, ist der Bestand eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit der Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326, zu I der Gründe; KR-Friedrich 7. Aufl. § 4 KSchG Rn. 225).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Auf die im Zusammenhang mit der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - aaO) auftretenden Fragen kommt es hier nicht an (vgl. insoweit auch BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 - NZA 2005, 766).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    b) Auch wenn es für die Wirksamkeit der Kündigung nicht darauf ankommt, ob eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG nicht erfolgt ist, führt eine (gänzlich) unterbliebene Massenentlassungsanzeige doch dazu, dass das Arbeitsverhältnis nicht zu dem in der Kündigung genannten Termin endet, denn die Entlassung darf nicht vollzogen werden (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13 = EzA KSchG § 17 Nr. 9, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts konnte diese Frage bislang offen lassen (19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10, zu I der Gründe; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41, 43, zu I der Gründe), hat allerdings in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1999 ausgeführt, es spreche viel dafür, dass nicht nur § 4 Satz 4 und § 5 KSchG entsprechend anwendbar seien, wie es § 113 Abs. 2 Satz 2 InsO ausdrücklich vorsehe, sondern auch § 6 KSchG über die verlängerte Anrufungsfrist.
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts konnte diese Frage bislang offen lassen (19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10, zu I der Gründe; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41, 43, zu I der Gründe), hat allerdings in seiner Entscheidung vom 16. Juni 1999 ausgeführt, es spreche viel dafür, dass nicht nur § 4 Satz 4 und § 5 KSchG entsprechend anwendbar seien, wie es § 113 Abs. 2 Satz 2 InsO ausdrücklich vorsehe, sondern auch § 6 KSchG über die verlängerte Anrufungsfrist.
  • LAG Bremen, 09.06.2004 - 2 Sa 223/03
    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 9. Juni 2004 - 2 Sa 223/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Jedenfalls konnte der Kläger sich nach § 6 KSchG noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf andere, nicht innerhalb der Klagefrist geltend gemachte Gründe berufen (vgl. auch BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - = EzA KSchG § 17 Nr. 15).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05

    Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang

    Der Kläger konnte sich gem. § 6 KSchG jedenfalls noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auf andere, nicht innerhalb der Klagefrist geltend gemachte Gründe berufen (vgl. Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 -EzA KSchG § 17 Nr. 15).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08

    Auflösungsantrag und spätere Kündigung

    Mit Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils steht regelmäßig fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung zu dem bestimmten Termin nicht aufgelöst worden ist und im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis noch bestanden hat (st. Rspr., vgl. Senat 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - Rn. 17, BAGE 118, 95; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - zu B I 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - zu II 3 a der Gründe, EzA KSchG § 17 Nr. 15; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu I der Gründe, BAGE 95, 324).
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat es allerdings in ständiger Rechtsprechung (zuletzt BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 207/04 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 20 = EzA KSchG § 17 Nr. 14; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318; offen gelassen Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15) abgelehnt, die Entlassung mit der Kündigungserklärung gleichzusetzen, und unter Entlassung iSd. §§ 17 ff. KSchG nicht die Kündigungserklärung, sondern erst die damit beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden.
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Voraussetzung für die in einem Kündigungsschutzprozess begehrte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst ist, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit dieser Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15, zu II 3 a der Gründe; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftigerweise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 25/06

    Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige; Vertrauensschutz

    Jedenfalls konnte der Kläger sich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf andere, nicht innerhalb der Klagefrist geltend gemachte Gründe berufen (vgl. Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15).

    In diesem Fall ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15).

  • LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05

    Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung

    Auch nach bisherigem Verständnis im Sinne der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung konnte der Arbeitgeber trotz wirksamer Kündigung eine Entlassung nicht vollziehen, wenn er nicht vorher innerhalb der vorgesehenen Fristen eine den gesetzlichen Anforderungen Genüge leistende Anzeige abgegeben hatte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 16. Juni 2005, 6 AZR 451/04, NZA 2005, 1109; vom 18. September 2003, 2 AZR 79/02, a.a.O.; vom 13. April 2000, 2 AZR 215/99 a.a.O., jew.m.w.Nw.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch

    Die Arbeitsgerichte haben in ihren Urteilen zwei Feststellungen zu treffen, nämlich ob ein Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt bestand und ob dieses durch die konkret angegriffene Kündigung zu dem in der Kündigung genannten Zeitpunkt seine Beendigung gefunden hat (BAG, 21.01.1988 - EzA § 4 KSchG, n.F. Nr. 33; 16.05.2005 - 6 AZR 451/04 -).
  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 1 Sa 247/06

    Massenentlassungsanzeige; "in der Regel" Beschäftigte

    Er konnte sich aber noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz auf dieses Versäumnis berufen (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - NZA 2005, 1109 zu § 113 Abs. 2 InsO a. F.; BAG v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971) und hat dies auch getan.

    Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führt - unabhängig von der Frage, ob die Kündigung damit unwirksam ist (so etwa Riesenhuber/Domröse NZA 2005, 568, 569) - jedenfalls dazu, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht auflösen konnte (BAG v. 16.06.2005 - 6 AZR 451/04 - a. a. O.; v. 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - a. a. O.; v. 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 -).

  • LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 1951/10

    1. Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage; Bestand des Arbeitsverhältnisses

    Damit ist auch zugleich darüber entschieden, dass bei einer außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (vgl. BAG, Beschluss vom 26.06.2008, 6 AZN 648/07, NZA 2008, 1145; BAG, Urteil vom 16.06.2005, NZA 2005, S. 1109 ff; LAG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, 16 Sa 435/06, Berkowsky "Umfang der Rechtskraft", zitiert nach juris, klagestattgebender Kündigungsschutzurteile in NZA 2008, S. 1112 ff), Erfurter Kommentar - Kiel, 11.!ufl.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05

    Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05

    Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06

    Massenentlassungsanzeige; fristgerechte Änderungskündigung mit vorfristigem

  • LAG Hamburg, 28.10.2005 - 6 Sa 13/05

    Massenentlassungsanzeige - Begriff der Entlassung - Vertrauensschutz

  • LAG Hamburg, 03.04.2009 - 6 Sa 47/08

    Druckkündigung durch Arbeitgeber

  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 9 Sa 682/08

    Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1817/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1820/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1819/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1818/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

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